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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1941/10 B   

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https://dejure.org/2010,21356
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1941/10 B (https://dejure.org/2010,21356)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.11.2010 - L 7 AS 1941/10 B (https://dejure.org/2010,21356)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. November 2010 - L 7 AS 1941/10 B (https://dejure.org/2010,21356)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 9 B 35/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1941/10
    Daraus folgt im sozialgerichtlichen Verfahren für den Senat jedoch nicht zwingend, dass der Beteiligte einen Anwalt wählen muss, der im Bezirk des Gerichts seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei hat (so LSG NRW, Beschlüsse vom 21.04.2010 - B 9 B 59/09 SO und vom 05.09.2007 - L 9 B 35/07 SO; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rn. 9c).
  • BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 59.09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1941/10
    Daraus folgt im sozialgerichtlichen Verfahren für den Senat jedoch nicht zwingend, dass der Beteiligte einen Anwalt wählen muss, der im Bezirk des Gerichts seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei hat (so LSG NRW, Beschlüsse vom 21.04.2010 - B 9 B 59/09 SO und vom 05.09.2007 - L 9 B 35/07 SO; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rn. 9c).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 20 AY 93/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1941/10
    Nur dann, wenn die Beiordnung dieses Rechtsanwalts überhaupt zu höheren Anwaltsgebühren führen würde als eine Beiordnung eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts (Reisekosten nach § 46 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 7003 bis 7005 des Vergütungsverzeichnisses (VV) der Anlage 1 zum RVG), kommt eine Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts in Betracht (wie hier LSG NRW, Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2021 - L 7 AS 1116/21

    Anspruch auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten im sozialgerichtlichen

    Wenn die Beiordnung dieses Anwalts zu höheren Gebühren (insbesondere Reisekosten nach § 46 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz iVm Nr. 7003 bis 7005 des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 zum RVG) führen würde als die Beiordnung eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts, kommt eine Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts in Betracht (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - L7 AS 1939/10 B und L 7 AS 1941/10 B).

    Mehrkosten entstehen im Hinblick auf die erstattungsfähigen Reise- und Abwesenheitskosten dann, wenn die Entfernung zwischen dem Prozessgericht und der Niederlassung des von dem Beteiligten gewählten Rechtsanwaltes größer ist als die Entfernung zwischen dem Prozessgericht und dem von dort am weitesten entfernt liegenden Ort innerhalb des Gerichtsbezirkes (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10 B und L 7 AS 1941/10 B; LSG NRW Beschlüsse vom 06.08.2018 - L 2 AS 22.10.2014 - L 20 SO 401/14 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 2 AS 974/18

    Beschränkte Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten zu den Bedingungen eines

    Die diesbezügliche Einschränkung entfällt aber, wenn ein Kostenvergleich ergibt, dass im konkreten Fall Mehrkosten durch die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts nicht zu erwarten sind (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2010 - L 7 AS 1941/10 B, RdNr. 3 bei juris; Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B, RdNr. 4 bei juris; Beschluss vom 12.10.2012 - L 9 SO 261/12 B, RdNr. 5 bei juris; Beschluss vom 22.01.2018 - L 19 AS 2116/17 B, RdNr. 7 bei juris).
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